Letzter Einsatz

15.03.2024 - 01:17 Uhr
BMA: Brand in Elektroverteilung
Schafstallweg, Nienhagen

→  Einsatzübersicht

Damit unsere Ortsfeuerwehr bestimmte Zuschüsse der Kommunen und private Zuwendungen entgegennehmen kann, mussten 2005 zunächst die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen wurden für die Ortsfeuerwehr Nienhagen durch die Gründung, die anschließende Eintragung in das Vereinsregister (Amtsgericht Celle VR 100963) und durch Feststellung der Gemeinnützigkeit des Feuerwehrvereins der Feuerwehr Nienhagen e. V. geschaffen. Die Gemeinnützigkeit wurde wegen Förderung des Feuerschutzes durch Bescheinigung des Finanzamtes Celle anerkannt. Die Verwaltung des Fördervereins verursacht keinerlei Kosten, so dass die dem Förderverein zur Verfügung gestellten Gelder in voller Höhe der Ortsfeuerwehr Nienhagen zugute kommen.  Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende Dietmar Kempf sowie der 2. Vorsitzende (kommissarisch) und Schriftwart Dirk Burmann.

Vorstand Feuerwehrverein
Vorstand des Feuerwehrvereins bei der Gründung

Die Aufgaben des Vereins sind die Förderung des Feuerwehr- und Brandschutzwesens sowie die Pflege des Gedankens der Freiwilligen Feuerwehr und des Brandschutzwesens. Besonderen Wert legt der Verein außerdem auf die Förderung und Betreuung der Jugendfeuerwehr der Ortsfeuerwehr Nienhagen und die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen. Die Erhaltung von historischen Einrichtungen und Fahrzeugen der Feuerwehr und die Aufklärung der Bevölkerung über den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz sind weitere Aufgaben unseres Fördervereins. Außerdem engagiert sich der Verein in der sonstigen Förderung der repräsentativen und pädagogischen Öffentlichkeitsarbeit und bei sachlichen Vorhaben der Altersabteilung.

Momentan hat der Feuerwehrverein 54 Mitglieder (Stand 01.06.2013).

Für weiterführende Informationen, z. B. bezüglich einer Mitgliedschaft, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Näheres hierzu finden sie unter Kontakt! Wir freuen uns aber auch über einmalige Zuwendungen. Eine Spendenbescheinigung stellen wir selbstverständlich auf Anfrage aus.

Eine Eintrittserklärung für den Feuerwehrverein können sie sich hier herunterladen:

Download Eintrittserklärung

Zum Seitenanfang